Die Stabsstelle für Wahlen der Stadt Duisburg sucht für die Amtsperiode 2024 bis 2028 wieder Schöffen, die an folgenden Gerichten tätig sein wollen:
- Schöffengericht am Amtsgericht Duisburg
- Schöffengericht am Amtsgericht Duisburg-Ruhrort
- Schöffengericht am Amtsgericht Duisburg-Hamborn
- Gemeinsames Schöffengericht beim Amtsgericht für Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen sowie für Umweltstrafsachen
- Strafkammer des Landgericht Duisburg
Auch die katholische Stadtkirche Duisburg ist aufgefordert, der Stadt eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 einzureichen. Diese muss der Stadt spätestens Ende März vorliegen.
Wer sich auf diesem Weg als Schöffe oder Schöffin vorschlagen lassen möchte, kann das Antragsformular ausgefüllt bis zum 27. März 2023 an die Geschäftsstelle der kath. Stadtkirche Duisburg, Wieberplatz 2, 4705 Duisburg senden.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das von deutschen Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden kann. Sie müssen bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, jedoch nicht älter als 69 Jahre sein und ihren Hauptwohnsitz in Duisburg haben.