Der Kirchenvorstand von St. Judas Thaddäus

Eine Kirchengemeinde ist im öffentlich rechtlichen Sinne eine juristische Person. Der Kirchenvorstand vertritt sie in Rechtsangelegenheiten. Der Kirchenvorstand ist also kein Gemeinde­parlament, sondern ein Verwaltungsorgan. Seine Arbeit ist durch kirchliches und staatliches Recht geregelt. Das Kirchenrecht ist im Codex Iuris Canonici und in ergänzenden Vorschriften des Diözesanrechts zusammengefasst, das staatliche Recht im Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens.

Aufgaben des Kirchenvorstandes sind u.a.

  • Vertretung gegenüber Staat und Gesellschaft
  • Erstellung der Haushaltspläne über Einnahmen und Ausgaben der Kirchengemeinde
  • Personaleinstellungen
  • Bauerhaltung von Kirchen, Pfarrheimen und kirchlichen Gebäuden, gegebenenfalls Absprachen mit der Denkmalpflege und dem Bistum herbeiführen.
  • Verwaltung der vier zur Kirchengemeinde gehörenden Friedhöfe
  • Verwaltung von Häusern und Wohnungen im kirchlichen Besitz
  • Vergabe von Erbbaurechten und verpachten von Landbesitz der Kirchengemeinde
  • Verwaltung des sonstigen Vermögens

Mitglieder im Kirchenvorstand nach den Wahlen 2025

  • Pfarrer Andreas Brocke (Vorsitz)
  • Michael Germ (stellvertretender Vorsitz)
  • Dr. Dominic Klingen (2. stellvertretender Vorsitz)
  • Stephanie Hönscheid (Schriftführung)
  • Ursula Klingen (Vertreterin des PGR)
  • Philipp Behmer 
  • Hans-Peter Blank
  • Dr. Ludger Kahl
  • Heinz Potthast
  • Kerstin Salm
  • Olaf Schmitz